AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CAM-IT
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Produkten sowie für die professionellen Einbau- und Montagedienstleistungen von Cam-It. Sie sind nach niederländischem Recht erstellt. Zwingende Bestimmungen des Verbraucherrechts gehen diesen Bedingungen stets vor.
Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
- Cam-It: die vennootschap onder firma Cam-It (offene Handelsgesellschaft niederländischen Rechts) mit Sitz in der Eusebiusbuitensingel 41, 6828 HX Arnheim, Handelsregisternummer (KvK) 95565531, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL867183214B01.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit Cam-It einen Vertrag schließt oder ein Angebot anfordert.
- Verbraucher: ein Kunde, der zu Zwecken handelt, die außerhalb seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
- Geschäftskunde: jeder Kunde, der kein Verbraucher ist.
- Produkt: Dashcams, Kamerasysteme, Speicherkarten, Hardwire-Kits, Kabelsätze, Spiegelkappen, Montagematerialien und sonstige von Cam-It gelieferte Sachen.
- Montagedienstleistung (auch: Einbau, Installation): das durch oder im Auftrag von Cam-It erfolgende Anbringen, Anschließen, Konfigurieren, Versetzen oder Entfernen eines Produkts in oder an einem Fahrzeug, einschließlich der zugehörigen Beratungs- und Testarbeiten.
- Werkstatt: der Einbaustandort von Cam-It in Arnheim.
- Montage vor Ort: Montage an einer vom Kunden benannten Adresse.
- Fahrzeug: das Kraftfahrzeug, in dem oder an dem die Montagedienstleistung ausgeführt wird.
- Abnahme: der Zeitpunkt, zu dem Cam-It die ausgeführten Montagearbeiten dem Kunden zur Verfügung stellt und die Funktion gemeinsam überprüft worden ist.
Artikel 2 — Anwendungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Verträge, Lieferungen und Montagedienstleistungen von Cam-It sowie für alle daraus entstehenden Rechtsverhältnisse.
2.2 Diese Bedingungen werden vor oder bei Vertragsschluss auf elektronischem Wege in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es dem Kunden ermöglicht, sie zu speichern und später einzusehen. Auf Wunsch werden sie kostenlos zugesandt.
2.3 Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn Cam-It sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Eine Abweichung gilt nur für den Vertrag, auf den sie sich bezieht.
2.4 Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen eines Geschäftskunden wird ausdrücklich widersprochen; sie finden keine Anwendung.
2.5 Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem schriftlichen Kostenvoranschlag oder einer Auftragsbestätigung gehen der Kostenvoranschlag bzw. die Auftragsbestätigung vor.
2.6 Die Bestimmungen des Artikels 21 gelten ausschließlich für Geschäftskunden und finden auf Verbraucher keine Anwendung.
2.7 Ist eine Bestimmung nichtig oder anfechtbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die betreffende Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck möglichst nahekommt.
Artikel 3 — Angebot, Kostenvoranschläge und Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Angebot auf der Website enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Tippfehler sowie eindeutig unrichtige Preise binden Cam-It nicht.
3.2 Kostenvoranschläge für Montagearbeiten sind 30 Tage gültig, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.
3.3 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde das Angebot annimmt und Cam-It die Bestellung oder den Auftrag per E-Mail bestätigt.
3.4 Cam-It darf eine Bestellung oder einen Einbauauftrag ablehnen oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen, zum Beispiel wenn sich das Fahrzeug nach Einschätzung von Cam-It nicht für die gewünschte Montage eignet, das Produkt nicht mit dem Fahrzeug kompatibel ist oder berechtigte Zweifel an der Zahlung oder an der Befugnis des Kunden bestehen, über das Fahrzeug zu verfügen. Cam-It teilt dies innerhalb einer angemessenen Frist mit und erstattet etwaige bereits erhaltene Beträge.
3.5 Beratung zu Kompatibilität und Montagemöglichkeiten erteilt Cam-It auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Ausführung, Art des Innenspiegels, vorhandene Sensoren und Scheibenheizung). Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ein. Stellt sich beim Termin heraus, dass das Fahrzeug hiervon abweicht, so gilt Artikel 12.
Artikel 4 — Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Für Verbraucher sind die Preise inklusive Umsatzsteuer; für Geschäftskunden können Preise zuzüglich Umsatzsteuer angegeben werden. Zusätzliche Kosten wie Versand-, Anfahrt- oder Montagekosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
4.2 Montagearbeiten werden zu einem vorab vereinbarten Festpreis oder zum geltenden Stundensatz ausgeführt. Bei Montage vor Ort fallen Anfahrtkosten nach dem zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten oder im Kostenvoranschlag genannten Tarif an.
4.3 Die Zahlung kann über die auf der Website angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Produkte werden im Voraus bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Montagebetrag ist spätestens bei der Abnahme zu zahlen.
4.4 Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so kommt er in Verzug, nachdem Cam-It ihn gemahnt hat. Bei Verbrauchern versendet Cam-It zunächst eine kostenlose Mahnung mit einer Zahlungsfrist von vierzehn Tagen; danach werden die gesetzlichen Zinsen und die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß dem niederländischen Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten (Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten) geschuldet.
4.5 Cam-It darf die Ausführung eines Auftrags aussetzen, solange der Kunde eine fällige Zahlung nicht geleistet hat.
Artikel 5 — Anzahlungen und Reservierungen
5.1 Für Produkte, die speziell für das Fahrzeug des Kunden bestellt werden, sowie für die Reservierung von Einbauzeit kann Cam-It eine Anzahlung verlangen. Grundsätzlich beträgt diese Anzahlung nicht mehr als 50 % des Gesamtbetrages.
5.2 Mit der Anzahlung bestätigt der Kunde den Auftrag. Cam-It reserviert anschließend die Einbauzeit und bestellt gegebenenfalls die speziell für das Fahrzeug benötigten Teile.
5.3 Der Restbetrag ist spätestens bei der Abnahme oder vor dem Versand zu zahlen.
5.4 Auf die Stornierung einer Anzahlung oder Reservierung finden die Stornierungsbedingungen Anwendung, die einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen bilden.
Artikel 6 — Lieferung, Versand und Gefahrübergang
6.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde steht für richtige und vollständige Adressdaten ein.
6.2 Genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Cam-It liefert spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsschluss, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Wird diese Frist überschritten, so kann der Verbraucher Cam-It eine angemessene Nachfrist setzen und den Vertrag auflösen, wenn auch diese Frist nicht eingehalten wird; bereits gezahlte Beträge werden dann unverzüglich erstattet.
6.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes eines Produkts geht bei einem Verbrauchsgüterkauf erst in dem Moment über, in dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter — nicht jedoch der von Cam-It vorgeschlagene Beförderer — das Produkt tatsächlich erhalten hat.
6.4 Bei Geschäftskunden geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer über.
6.5 Der Kunde prüft die Sendung bei Erhalt auf Vollständigkeit und Transportschäden und meldet Abweichungen so bald wie möglich. Für Verbraucher gelten die Rügefristen des Artikels 16.
6.6 Bei Versand außerhalb der Europäischen Union können Einfuhrzölle, Zollkosten und Steuern anfallen. Diese gehen zulasten des Kunden. Die jeweils geltenden Bedingungen je Bestimmungsland finden Sie in den Liefer- und Montagebedingungen.
Artikel 7 — Widerrufsrecht bei Fernabsatzbestellungen
7.1 Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher das Recht, den Kauf eines Produkts innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung, darunter eine Montagedienstleistung, beginnt diese Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen worden ist.
7.2 Wünscht der Verbraucher, dass die Montage bereits innerhalb der Widerrufsfrist ausgeführt wird, so bittet Cam-It ihn vorab um (a) das ausdrückliche Verlangen, mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und (b) die Erklärung, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald Cam-It den Vertrag vollständig erfüllt hat. Ist die Montage danach vollständig ausgeführt, so ist das Widerrufsrecht für diese Dienstleistung erloschen (Artikel 6:230p Buchstabe d des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW)).
7.3 Widerruft der Verbraucher, nachdem die Ausführung auf sein Verlangen bereits begonnen hat, jedoch vor der vollständigen Ausführung, so schuldet er einen Betrag, der dem zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Teil verhältnismäßig entspricht (Artikel 6:230s Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW)).
7.4 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Produkte, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt worden sind oder eindeutig persönlich zugeschnitten sind, wie maßgefertigte Kabelsätze und angepasste oder bearbeitete Spiegelkappen.
7.5 War ein Produkt eingebaut und ist es anschließend wieder ausgebaut worden, so kann ein Wertverlust eingetreten sein, weil der Verbraucher weiter gegangen ist, als es zur Feststellung der Art und Funktionsweise des Produkts notwendig war. Dieser Wertverlust kann von der Erstattung abgezogen werden.
7.6 Das vollständige Verfahren, die Fristen und das Muster-Widerrufsformular finden sich in den Rückgabe- und Widerrufsbedingungen, die einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen bilden.
Artikel 8 — Montagedienstleistungen: Allgemeines
8.1 Cam-It führt Montagedienstleistungen als Werkvertrag (aanneming van werk) im Sinne von Titel 7.12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) aus, nach bestem Wissen und Können und entsprechend den Anforderungen fachgerechter Arbeit.
8.2 Termine werden in Absprache geplant. Genannte Anfangszeiten und Durchlaufzeiten sind unverbindlich; Verzögerungen durch unvorhergesehene Umstände sind möglich. Cam-It informiert den Kunden hierüber so bald wie möglich.
8.3 Cam-It bestimmt in Absprache mit dem Kunden die Montageart und die Montageposition unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, des freien Sichtfeldes des Fahrers, der Funktion von Airbags, Sensoren und Fahrassistenzsystemen sowie der Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine andere Ausführung und warnt Cam-It davor, so gilt Artikel 12.4.
8.4 Cam-It darf bei der Ausführung Erfüllungsgehilfen einsetzen. Cam-It bleibt in diesem Fall gegenüber dem Kunden für die Ausführung verantwortlich.
8.5 Cam-It darf die Montage ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nach ihrer Einschätzung nicht möglich ist. Dies kann unter anderem der Fall sein bei einem beschädigten, modifizierten oder stark veralteten elektrischen System, bei Korrosion, früheren unsachgemäßen Reparaturen, verklebten oder beschädigten Verkleidungsteilen, unzureichendem Arbeitsraum oder unsicheren Witterungsbedingungen. Cam-It stellt in diesem Fall die bereits aufgewendete Zeit und etwaige Anfahrtkosten in Rechnung, es sei denn, die Ursache ist Cam-It zuzurechnen.
Artikel 9 — Pflichten und Zusicherungen des Kunden bei der Montage
9.1 Der Kunde sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist oder über die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder Halters — zum Beispiel einer Leasinggesellschaft, eines Vermieters oder eines Arbeitgebers — verfügt, die Montage ausführen zu lassen. Der Kunde stellt Cam-It von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter frei.
9.2 Der Kunde sichert zu, dass das Fahrzeug versichert ist, sofern erforderlich über eine gültige Hauptuntersuchung (niederländisch: APK) verfügt und zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
9.3 Der Kunde stellt vor dem Termin richtige und vollständige Fahrzeugdaten zur Verfügung und meldet Besonderheiten, die von Bedeutung sein können, darunter frühere Schäden oder Schadenreparaturen, eine ersetzte oder nicht originale Windschutzscheibe, nicht originale Verkleidung, Aftermarket-Elektronik, eine Alarm- oder Wegfahrsperranlage, bekannte Batterie- oder Ladeprobleme, Softwareanpassungen sowie angebrachte Folierung oder Wrapping.
9.4 Der Kunde übergibt das Fahrzeug sauber und leer und entfernt vorab persönliche Gegenstände und Wertsachen. Cam-It haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, außer bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Cam-It.
9.5 Der Kunde sorgt für ausreichend Kraftstoff oder Batterieladung, für gültige Schlüssel und, soweit erforderlich, für die Codes zum Entsperren gesicherter Systeme.
9.6 Cam-It empfiehlt dem Kunden, bei Leasingfahrzeugen, Mietwagen, Firmenfahrzeugen und Fahrzeugen, die noch unter die Herstellergarantie fallen, vorab beim Eigentümer, der Leasinggesellschaft oder dem Händler zu klären, ob die Montage einer Dashcam zulässig ist.
Artikel 10 — Ausführung in der Werkstatt in Arnheim
10.1 Der Kunde bringt und holt das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit. Die Schlüssel werden bei Ankunft übergeben und bei der Abnahme zurückgegeben.
10.2 Solange sich das Fahrzeug bei Cam-It befindet, beachtet Cam-It die Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers. Cam-It haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch ihre Arbeiten oder durch unzureichende Sorgfalt entstanden sind, und ist hierfür versichert.
10.3 Schäden oder Verluste durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Cam-It, wie Naturgewalten, Brand oder Handlungen Dritter, gehen nicht zulasten von Cam-It, es sei denn, Cam-It hat ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die eigene Versicherung des Kunden bleibt uneingeschränkt in Kraft.
10.4 Cam-It darf, soweit zur Prüfung der Funktion erforderlich, eine kurze Probefahrt unternehmen oder das Fahrzeug versetzen. Unter anderem der Parkmodus, die Bewegungserkennung und die GPS-Aufzeichnung lassen sich nur auf diese Weise testen. Der Kunde stimmt dem zu.
10.5 Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen ab, nachdem ihm mitgeteilt worden ist, dass es fertig ist, so darf Cam-It eine angemessene Vergütung für die Unterstellung in Rechnung stellen, und die Gefahr für das Fahrzeug geht auf den Kunden über.
10.6 Cam-It kann das Zurückbehaltungsrecht ausüben und das Fahrzeug zurückhalten, bis der Kunde alles erfüllt hat, was er aus dem betreffenden Auftrag schuldet, es sei denn, der Kunde hat ausreichende Ersatzsicherheit geleistet.
Artikel 11 — Ausführung vor Ort beim Kunden
11.1 Der Kunde sorgt für einen geeigneten Arbeitsplatz: einen ebenen, befestigten und sicheren Untergrund, ausreichend Platz rund um das Fahrzeug, um Türen und Heckklappe vollständig öffnen zu können, und nach Möglichkeit einen überdachten oder geschützten Platz. Soweit erforderlich, stellt der Kunde einen 230-V-Anschluss zur Verfügung.
11.2 Bei ungeeigneten Arbeitsbedingungen, extremen Witterungsverhältnissen oder unsicheren Situationen darf Cam-It den Termin abbrechen oder verschieben. Anfahrtkosten und bereits aufgewendete Zeit dürfen in diesem Fall in Rechnung gestellt werden, es sei denn, die Ursache ist Cam-It zuzurechnen.
11.3 Der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist bei Beginn und bei der Abnahme anwesend und hält das Fahrzeug und die Schlüssel bereit.
11.4 Steht das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereit, so darf Cam-It eine Wartezeit von mehr als fünfzehn Minuten zum geltenden Stundensatz berechnen.
11.5 Parkkosten, Mautgebühren und Kosten für den Zugang zu einem Gelände oder Parkhaus gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Artikel 12 — Zusatzarbeiten, Abweichungen und Warnpflicht
12.1 Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Materialien erforderlich sind, so informiert Cam-It den Kunden vorab über die Art der Zusatzarbeiten und die damit verbundenen Kosten und holt seine Zustimmung ein. Ohne diese Zustimmung werden die Zusatzarbeiten nicht ausgeführt.
12.2 Zusatzarbeiten geringen Umfangs, deren Kosten weniger als zehn Prozent des vereinbarten Preises betragen, darf Cam-It ohne vorherige Zustimmung ausführen und in Rechnung stellen, sofern der Kunde hierüber bei der Abnahme informiert wird.
12.3 Weicht das Fahrzeug von den vom Kunden mitgeteilten Angaben ab oder stellt sich heraus, dass ein anderes oder zusätzliches Teil erforderlich ist, so kann der Termin verschoben werden. Cam-It darf die bereits aufgewendete Zeit, die Anfahrtkosten und die reservierte Einbauzeit in Rechnung stellen, wenn die Abweichung dem Kunden zuzurechnen ist.
12.4 Cam-It warnt den Kunden vor Unrichtigkeiten im Auftrag sowie vor Mängeln oder der Ungeeignetheit des Fahrzeugs oder der vom Kunden bereitgestellten Materialien, soweit sie diese kennt oder kennen müsste. Wünscht der Kunde nach dieser Warnung dennoch die Ausführung auf die von ihm verlangte Weise oder mit den von ihm bereitgestellten Materialien, so geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden; eine Montagegarantie gilt hierfür nicht.
12.5 Der Kunde darf einen Montageauftrag jederzeit kündigen. Er schuldet dann den Preis für die bereits ausgeführten Arbeiten zuzüglich der bereits entstandenen Kosten. Für Verbraucher gelten darüber hinaus Artikel 7 und die Stornierungsbedingungen.
Artikel 13 — Abnahme und Montagezertifikat
13.1 Nach Abschluss der Arbeiten prüfen Cam-It und der Kunde gemeinsam die Funktion der Installation; anschließend wird das Werk abgenommen.
13.2 Der Kunde erhält ein Montagezertifikat, auf dem die ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien, die Montageposition und die genutzten Anschlusspunkte vermerkt sind. Bewahren Sie dieses Dokument auf; es ist von Bedeutung bei der Garantie, beim Verkauf des Fahrzeugs und bei etwaigen Arbeiten durch Dritte.
13.3 Sichtbare Beschädigungen oder Mängel meldet der Kunde vorzugsweise unmittelbar bei der Abnahme, damit diese festgehalten und sofort behoben werden können. Für später entdeckte Mängel gilt Artikel 16.
13.4 Bei der Abnahme erläutert Cam-It die Bedienung, darunter die Verwaltung und das Formatieren der Speicherkarte, die Funktion des Parkmodus und das Sichern von Aufnahmen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig zu prüfen, ob die Kamera aufzeichnet und die Aufnahmen gespeichert werden, und die Speicherkarte rechtzeitig zu ersetzen. Eine Speicherkarte ist ein Verschleißteil.
Artikel 14 — Garantie auf Produkte
14.1 Der Kunde hat Anspruch auf ein Produkt, das dem Vertrag entspricht. Diese gesetzlichen Rechte gelten stets und werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
14.2 Zeigt sich bei einem Verbraucher innerhalb eines Jahres nach der Lieferung ein Mangel, so wird vermutet, dass das Produkt bereits bei der Lieferung nicht dem Vertrag entsprach, es sei denn, Cam-It weist das Gegenteil nach oder diese Vermutung ist mit der Art des Produkts oder des Mangels unvereinbar.
14.3 Neben den gesetzlichen Rechten gewährt Cam-It auf die gelieferten Produkte eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferung, sofern auf der Produktseite oder der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.
14.4 Bei einem Mangel hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist dies unmöglich, unverhältnismäßig oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten zu verwirklichen, so hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung des Preises oder auf Auflösung des Vertrages.
14.5 Nicht unter die Garantie fallen normaler Verschleiß — darunter Speicherkarten, Klebestreifen und Befestigungsmaterial sowie Akkus oder Kondensatoren nach Ablauf ihrer erwarteten Lebensdauer — sowie Schäden durch Unfall, Sturz, Wasser, Überspannung, Überhitzung, unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Anpassung durch den Kunden oder einen Dritten und die Verwendung ungeeigneter Zubehörteile oder Stromquellen.
14.6 Eine Reparatur oder Anpassung durch einen Dritten kann dazu führen, dass ein Mangel nicht mehr unter die von Cam-It gewährte Garantie fällt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben in diesem Fall bestehen.
14.7 Für Firmware-Updates sowie für die Verfügbarkeit und Funktion zugehöriger Apps, Cloudspeicher und SIM-Karten-Dienste ist Cam-It vom Hersteller und von anderen Dritten abhängig. Cam-It kann die ununterbrochene Verfügbarkeit oder die unveränderte Funktionalität solcher Dienste Dritter nicht garantieren. Entfällt ein solcher Dienst oder ändert er sich derart, dass das Produkt nicht mehr dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise erwarten durfte, so behält der Kunde seine gesetzlichen Rechte gegenüber Cam-It.
Artikel 15 — Garantie auf Montagearbeiten
15.1 Cam-It gewährt 24 Monate Garantie auf die von ihr ausgeführten Montagearbeiten, gerechnet ab dem Tag der Abnahme.
15.2 Diese Montagegarantie deckt Mängel ab, die der Ausführung der Montage zuzurechnen sind, darunter gelöste oder unsachgemäße Verkabelungs- und Masseanschlüsse, das Nicht- oder Schlechtfunktionieren der Stromversorgung oder des Parkmodus infolge der Anschlussweise, sich lösende oder klappernde Befestigungen von Kamera oder Kabeln sowie nicht korrekt wieder eingesetzte Verkleidungsteile.
15.3 Die Nachbesserung im Rahmen dieser Garantie ist kostenlos, einschließlich Arbeitslohn und Material. Die Nachbesserung erfolgt grundsätzlich in der Werkstatt in Arnheim. Fand die ursprüngliche Montage vor Ort statt, so kommt Cam-It innerhalb ihres regulären Einsatzgebietes kostenlos zum Kunden.
15.4 Nicht unter die Montagegarantie fallen Mängel, die zurückzuführen sind auf: Arbeiten oder Änderungen an der Installation, der Verkabelung oder dem Fahrzeug durch den Kunden oder durch Dritte; Schäden durch Unfall, Diebstahl oder Einbruch; Batterie- oder Spannungsprobleme, die nicht der Installation zuzurechnen sind; einen Mangel des Produkts selbst, für den Artikel 14 gilt; sowie die notwendige Demontage und Wiedermontage bei Scheibenwechsel, Schadenreparatur oder Verkauf des Fahrzeugs.
15.5 Eine unsachgemäße Installation durch Cam-It oder unter ihrer Verantwortung gilt gemäß Artikel 7:18 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) als Nichtentsprechen des Produkts mit dem Vertrag. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gelten dabei uneingeschränkt fort und werden durch diesen Artikel nicht eingeschränkt.
15.6 Der Kunde gibt Cam-It Gelegenheit, einen Mangel zu untersuchen und zu beheben, bevor er einen Dritten einschaltet. Schaltet der Kunde ohne diese Gelegenheit einen Dritten ein, so kommen dessen Kosten grundsätzlich nicht für eine Erstattung in Betracht, außer in dringenden Fällen, in denen ein Aufschub vernünftigerweise nicht verlangt werden konnte.
Artikel 16 — Reklamationen und Rügefristen
16.1 Entdeckt ein Verbraucher, dass das Produkt oder die Montagearbeit nicht dem Vertrag entspricht, so meldet er dies innerhalb angemessener Frist nach der Entdeckung. Eine Meldung innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung ist in jedem Fall rechtzeitig.
16.2 Ein Geschäftskunde meldet Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach der Entdeckung und in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung oder der Abnahme, bei sonstigem Verlust seiner Rechte.
16.3 Eine Meldung enthält eine Beschreibung der Reklamation, die Bestell- oder Rechnungsnummer, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und, soweit möglich, Fotos oder Videoaufnahmen.
16.4 Cam-It bestätigt den Eingang innerhalb von drei Werktagen und antwortet innerhalb von vierzehn Tagen inhaltlich. Ist für die Untersuchung mehr Zeit erforderlich, so teilt Cam-It dies innerhalb dieser Frist mit und gibt eine Einschätzung der voraussichtlichen Antwortfrist.
16.5 Der Kunde gibt Cam-It Gelegenheit, das Fahrzeug und die Installation zu untersuchen.
Artikel 17 — Haftung
17.1 Cam-It haftet für Schäden, die Folge einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrages sind, unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels.
17.2 Cam-It hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung von Cam-It ist auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer im betreffenden Fall auszahlt, zuzüglich des Selbstbehalts.
17.3 Bietet die Versicherung im konkreten Fall keine Deckung und handelt es sich nicht um einen Fall im Sinne von Absatz 6, so ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrages beschränkt, zuzüglich der Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand vor der Montage.
17.4 Cam-It haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, darunter Betriebsschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Kosten für Ersatzmobilität und Verlust von Daten oder Bildmaterial.
17.5 Cam-It haftet insbesondere nicht für: das Nicht-, nicht vollständige oder nicht verwertbare Aufzeichnen, Speichern oder Aufbewahren von Bild- und Tonmaterial; das Verlorengehen oder Unlesbarwerden von Aufnahmen; das Nicht- oder mangelhafte Funktionieren von App-, Cloud- oder SIM-Karten-Diensten Dritter; die Folgen des nicht rechtzeitigen Austauschs einer Speicherkarte oder der unterlassenen Prüfung der Funktion; die Nutzung des Produkts entgegen Gesetzen oder Vorschriften oder entgegen den Bedingungen eines Versicherers, Arbeitgebers oder einer Leasinggesellschaft; sowie die Entscheidung eines Dritten — darunter ein Hersteller, Importeur, Händler, eine Leasinggesellschaft oder ein Versicherer — über Garantie, Deckung oder Haftung.
17.6 Die Beschränkungen und Ausschlüsse in diesem Artikel gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Cam-It oder ihrer Führungskräfte, bei Schäden durch Tod oder Körperverletzung, bei einer Haftung aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Produkthaftung und soweit zwingendes Recht dem entgegensteht. Gegenüber Verbrauchern bleibt eine Beschränkung zudem außer Anwendung, soweit sie unter den gegebenen Umständen unangemessen benachteiligend wäre.
17.7 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist, dass der Kunde den Schaden so bald wie möglich nach dessen Entstehung schriftlich meldet und Cam-It eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.
Artikel 18 — Höhere Gewalt
18.1 Cam-It ist zur Erfüllung nicht verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nicht zuzurechnen ist. Darunter fallen in jedem Fall: das Ausbleiben von Lieferungen durch Zulieferer, Transportstörungen, Strom- oder Netzwerkausfälle, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsverhältnisse sowie Krankheit oder Ausfall des ausführenden Monteurs.
18.2 Cam-It informiert den Kunden so bald wie möglich und bietet bei einem Montagetermin kostenlos einen neuen Termin an.
18.3 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als sechs Wochen, so dürfen beide Parteien den Vertrag auflösen, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz entsteht. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Artikel 19 — Nutzung der Dashcam, Datenschutz und Vorschriften
19.1 Der Kunde ist selbst für die rechtmäßige Nutzung der Dashcam und der damit erstellten Aufnahmen verantwortlich. Hinsichtlich seines eigenen Bildmaterials ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
19.2 Aufnahmen des öffentlichen Straßenraums können personenbezogene Daten anderer enthalten. Ob die Ausnahme für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten greift, hängt von den Umständen ab; der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Videoüberwachung, die sich auch auf den öffentlichen Raum erstreckt, nicht ohne Weiteres unter diese Ausnahme fällt. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufnahmen an Dritte ist Zurückhaltung geboten.
19.3 Geschäftskunden, die Dashcams in einem Fuhrpark einsetzen, sind selbst verantwortlich für eine gültige Rechtsgrundlage der Verarbeitung, für die Information von Fahrern und Insassen, für angemessene Speicherfristen und Zugriffsbeschränkungen sowie, soweit zutreffend, für die Zustimmung des Betriebsrats oder der Personalvertretung.
19.4 Die Aufzeichnung von Ton im Innenraum ist in der Regel eingriffsintensiver als eine Bildaufnahme. Cam-It empfiehlt, die Audiofunktion auszuschalten, sofern sie nicht erforderlich ist, und die Insassen hierüber zu informieren.
19.5 In einigen Ländern gelten Beschränkungen oder Verbote für die Nutzung von Dashcams oder für die Verwendung der Aufnahmen. Der Kunde informiert sich vor der Nutzung im Ausland über die dort geltenden Regeln.
19.6 Der Kunde sorgt dafür, dass die Montageposition die Sicht des Fahrers nicht behindert und die Funktion von Airbags, Sensoren und Fahrassistenzsystemen nicht beeinträchtigt, und verändert die von Cam-It gewählte Position nicht derart, dass dies doch der Fall ist.
19.7 Cam-It verarbeitet kein Bildmaterial des Kunden, außer kurzzeitig beim Testen der Funktion im Rahmen der Montage oder bei der Untersuchung einer Garantiemeldung. Siehe die Datenschutzerklärung.
Artikel 20 — Geistiges Eigentum und Bildmaterial von Installationen
20.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Website, den Texten, Fotos, Videos, Produktbeschreibungen, Montageanleitungen und dem Montagezertifikat stehen Cam-It oder ihren Lizenzgebern zu.
20.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde diese Materialien nicht vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen oder verbreiten, außer zum eigenen Gebrauch.
20.3 Cam-It erstellt mitunter Fotos oder Videoaufnahmen ausgeführter Installationen für eigene Werbezwecke. Amtliche Kennzeichen und auf Personen rückführbare Daten werden dabei unkenntlich gemacht. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen das Fahrzeug oder der Kunde erkennbar ist, erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen; Cam-It entfernt das Material dann innerhalb einer angemessenen Frist aus ihren eigenen Kanälen.
Artikel 21 — Ergänzende Bestimmungen für Geschäftskunden
Dieser Artikel gilt ausschließlich für Geschäftskunden und geht im Falle eines Widerspruchs den übrigen Bestimmungen vor.
21.1 Das Widerrufsrecht des Artikels 7 findet keine Anwendung.
21.2 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Cam-It, bis der Geschäftskunde sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde darf diese Produkte vor diesem Zeitpunkt nicht veräußern, verpfänden oder anderweitig belasten und hält sie ordnungsgemäß versichert.
21.3 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung schuldet der Kunde ohne Inverzugsetzung die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte, zuzüglich außergerichtlicher Inkassokosten in Höhe von fünfzehn Prozent des offenen Betrages, mindestens jedoch € 150.
21.4 Die Aussetzung von Leistungen und die Aufrechnung durch den Geschäftskunden sind ausgeschlossen.
21.5 Die Haftung von Cam-It ist auf den Betrag beschränkt, den ihr Versicherer auszahlt, zuzüglich des Selbstbehalts. Bietet die Versicherung keine Deckung, so ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags beschränkt, mit einem Höchstbetrag von € 5.000 je Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse. Folgeschäden, darunter Betriebsstillstand, entgangener Umsatz, Mietausfall, Ersatzmobilität und Datenverlust, werden nicht ersetzt.
21.6 Jeder Anspruch des Geschäftskunden verfällt zwölf Monate nach seiner Entstehung, es sei denn, innerhalb dieser Frist ist eine Klage erhoben worden.
21.7 Cam-It hat ein Zurückbehaltungsrecht an allen Sachen, die sie aufgrund des Vertrages in ihrem Besitz hat, zur Sicherung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden.
21.8 Die Stornierung eines geplanten Einbautermins ist bis 48 Stunden vor der vereinbarten Anfangszeit kostenlos. Bei einer Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vorher stellt Cam-It fünfzig Prozent des vereinbarten Montagebetrages in Rechnung; bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichterscheinen hundert Prozent. Für Fuhrparkprojekte gilt, was hierzu im Kostenvoranschlag bestimmt ist.
21.9 Der Geschäftskunde stellt Cam-It von allen Ansprüchen von Fahrern, Arbeitnehmern, Mietern und sonstigen Dritten frei, die mit der Nutzung der Kameras oder der damit erstellten Aufnahmen zusammenhängen.
Artikel 22 — Beschwerdeverfahren, anwendbares Recht und Streitigkeiten
22.1 Beschwerden über die Ausführung des Vertrages legt der Kunde zunächst Cam-It unter info@cam-it.com vor. Cam-It bestätigt den Eingang innerhalb von drei Werktagen und antwortet innerhalb von vierzehn Tagen inhaltlich.
22.2 Auf alle Verträge und auf diese Bedingungen findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
22.3 Wohnt der Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so genießt er weiterhin den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Wohnsitzlandes.
22.4 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Gelderland (arrondissement Gelderland) vorgelegt. Der Verbraucher hat während eines Monats, nachdem Cam-It sich auf diese Klausel berufen hat, die Möglichkeit, sich für die Beilegung des Streits durch das gesetzlich zuständige Gericht zu entscheiden.
22.5 Die europäische OS-Plattform für die Online-Streitbeilegung ist zum 20. Juli 2025 geschlossen worden und kann nicht mehr genutzt werden. Verbraucher mit einer grenzüberschreitenden Beschwerde innerhalb der Europäischen Union, Norwegens oder Islands können sich kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.
22.6 Diese Bedingungen sind in niederländischer Sprache erstellt. Bei Übersetzungen in eine andere Sprache ist der niederländische Text maßgebend.
Artikel 23 — Änderung der Bedingungen
23.1 Cam-It darf diese Bedingungen ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten für Verträge, die nach dem Veröffentlichungsdatum zustande kommen.
23.2 Auf einen bereits geschlossenen Vertrag bleibt die Fassung anwendbar, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt.
Identität und Kontaktdaten
Cam-It (vennootschap onder firma — offene Handelsgesellschaft niederländischen Rechts)
Eusebiusbuitensingel 41, 6828 HX Arnheim, Niederlande
E-Mail: info@cam-it.com
Telefon: +31 85 744 4043
Handelsregisternummer (KvK): 95565531
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL867183214B01
Version 1.0 — 21. September 2026. Bei Abweichungen oder Mehrdeutigkeiten ist die niederländische Fassung für die Auslegung dieses Textes maßgebend.
